Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen bei Hausräumungen und Entrümpelungen
Bei Hausräumungen und Entrümpelungen gibt es eine Reihe gesetzlicher Vorschriften und Bestimmungen, die zu beachten sind. Dazu gehören Nutzungsbedingungen, die gelten, wenn Sie ein Unternehmen für die Räumung und Entrümpelung beauftragen. Zudem sind die Gemeinden Trimmis und Umgebung für bestimmte Entsorgungs- und Recycling-Dienstleistungen zuständig.
Entsorgung Trimmis: Um eine Übersicht zu bekommen, können Sie sich bei der Elrec Recycling AG, Vazerstrasse Trimmis, unter +41 79 988 22 66 oder info@elrec.ch kontaktieren. Dort erhalten Sie eine Karte der Region Trimmis mit allen wichtigen Informationen zu den Entsorgungs- und Recycling-Dienstleistungen.
Entsorgung Trimmis: Beratung und Muldenservice
Für weitere Beratung und Muldenservice können Sie sich an die Geschäftsleitung der Elrec Recycling AG wenden. Melanie und ihr Team sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr für Sie da. Samstag ist das Büro geschlossen.
Für Energie, Medien und Freizeit ist die Gemeinde Trimmis zuständig. Bitte kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung Trimmis, Rheinstrasse Trimmis, +41 79 988 22 66, für weitere Informationen und Nutzungsbedingungen.
Badge Montag
Am Badge Montag können Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Trimmis, Rheinstrasse Trimmis, +41 79 988 22 66, über die verschiedenen Lösungen im Bereich Hausräumung und Entrümpelung informieren.
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Wir freuen uns, Ihnen bei Ihren Projekten weiterhelfen zu können.